Handbuch des Softwarerechts

Softwareverträge aus Anbieter- und Anwendersicht

Sie haben längst erkannt, dass im Fall der Fälle die üblichen, neutral gehaltenen Darstellungen des Softwarerechts nicht zum Vorteil Ihres Mandanten sind? Dann zeigt Ihnen das neue „Handbuch des Softwarerechts" die Lösung.

Das Werk stellt Ihnen den jeweiligen Sachverhalt aus zwei Perspektiven dar: aus Anbieter- und aus Anwendersicht.

Damit bietet Ihnen das „Handbuch des Softwarerechts" einen neuen Ansatz. Statt auf „(schein)neutrale" Erläuterungen legt das Buch Wert auf eine optimale Gestaltung für beide Seiten – jeweils dargestellt in sich gegenüberstehenden Gegensatzpaaren. So erhalten Sie das perfekte Hilfsmittel, um für Ihre Partei das passende Ergebnis zu erzielen:

  • Ob Softwareanbieter oder Kunde: Ihr Mandant erhält eine exakt auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
  • Sie lernen die Interessen der anderen Vertragsseite kennen und besser verstehen – ein weiterer Pluspunkt bei der Vertragsgestaltung zum Vorteil Ihres Mandanten.
  • Sie erhalten konkrete Antworten auf Fragen, die in Vertragsverhandlungen immer wieder kontrovers diskutiert werden.

Für die einfache Handhabung entsprechen die klar strukturierten Kapitel dem typischen Projektverlauf und bilden den gesamten Lebenszyklus der Software ab: von den Vorfeldvereinbarungen über die Beschaffung und Nutzung der Software bis zu Fragen und Sonderthemen, die üblicherweise den Softwareeinsatz begleiten.

Dabei achten die Autoren – durchweg ausgewiesene IT-Recht-Spezialisten – in allen Kapiteln auf hundertprozentige Praxisorientierung. Alle relevanten Rechtsfragen werden umfassend, übersichtlich und klar strukturiert dargestellt.

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Michael Intveen (Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht), Prof. Klaus Gennen (Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht), Dr. Michael Karger (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

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Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.

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