Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer stehen bei der Gestaltung von Immobiliengeschäften vor der Problematik, sowohl zivilrechtliche Aspekte als auch die damit verbundenen weitreichenden steuerrechtlichen Folgen in die Beratung mit einbeziehen zu müssen – auch wenn ihr Beratungsschwerpunkt nur in einem der beiden Bereiche liegt.
Dabei bietet dieses Handbuch Hilfe, indem es alle praxisrelevanten Fragen der wechselseitigen Verzahnung zivil- und steuerrechtlicher Aspekte zusammenhängend erläutert und passgenauen Lösungen zuführt.
Gestaltungsvorschläge aus mehr als 80 Vertragsmustern können rasch in die Praxis übernommen werden, Checklisten sorgen für Sicherheit (auch online abrufbar).
Neu in der 4. Auflage
- Zusätzliche, neu konzipierte Vertragsmuster und Checklisten, zum Beispiel beim Bauträgerkaufvertrag, Dauerwohn-und Nutzungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbbaurecht sowie bei vermögensverwaltender/gewerblich geprägter Personengesellschaft.
- Aktuelle Steuer-und Zivilrechtsprechung, u.a. zu anschaffungsnahen Herstellungskosten, zur vertraglichen Kaufpreisaufteilung, zur Zwangsverwaltung bei Immobilien, zum Quotennießbrauch am Gesellschaftsanteil, zu Erbbaurecht und Bauträgervertrag.
- Neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, z.B. GrStRefG, ErbStR 2019, Erlasse zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG; BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG.
- Ausblick auf Auswirkungen der Personengesellschaftsreform für die Immobilienwirtschaft sowie auf geplante Änderungen im Bewertungsrecht, bei Grundsteuer und Sonderabschreibungen.
Die Autoren sind Notare, Richter am BFH, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, so dass alle mit der Materie befassten Berufe zur Sprache kommen.
Rezensionen
"Der größte Nutzen des Handbuchs ist seine doppelte Perspektive: Alle gängigen Formen der Übertragung und Nutzung des Anlageobjekts Immobilie werden sowohl zivilrechtlich wie auch steuerrechtlich dargestellt."
Steuerberaterverband e.V. Köln, Nr. 2/2018
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