juris Rechtsprechung

Die juris Rechtsprechung umfasst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der fünf obersten Bundesgerichte seit Bestehen der Gerichte sowie die Entscheidungen des Bundespatentgerichts. Seit 1976 wird auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte zu allen Rechtsgebieten nachgewiesen.

Darüber hinaus werden nachgewiesen:

  • die arbeits- und die sozialrechtlich bedeutsame Rechtsprechung der Instanzgerichte seit 1954
  • die in den Sammlungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder enthaltenen Entscheidungen seit 1960
  • die Entscheidungen des Bundespatentgerichts seit 1961
  • die Rechtsprechung zum Schadensrecht seit 1965
  • die veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte seit 1966

Die Entscheidungen werden fachspezifisch durch die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Bundesgerichte und durch die Dokumentationsstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aufbereitet.

Um die Aktualität zu erhöhen, werden bedeutsame Entscheidungen bereits vor ihrer endgültigen dokumentarischen Bearbeitung ins juris Portal aufgenommen. Diese Dokumente sind als Vorabdokumentation besonders gekennzeichnet und werden um die zahlreichen dokumentarischen Zusatzinformationen ergänzt, sobald diese vorliegen.

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