Handelsrechtliche Jahresabschlüsse sind wenig geeignet, über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen zu informieren, die innerhalb eines Konzerns miteinander verbunden sind. Für die Kapitalmarktteilnehmer erfüllt der Konzernabschluss die zentrale Informationsfunktion.
Besondere Bedeutung kommt dabei der EU-Verordnung zu, wonach seit 2005 kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen.
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