Konzerninsolvenzrecht

Das neugeregelte Konzerninsolvenzrecht in der InsO und der EuInsVO zielt darauf ab, einen Konzern als Unternehmenseinheit zunächst zusammenzuhalten und gemeinschaftlich entweder zu sanieren oder im besten Interesse der Beteiligten zu verwerten beziehungsweise abzuwickeln.

Welche juristischen, ökonomischen und strukturellen Ansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Konzerninsolvenzen dafür in der Praxis und neu vom Gesetzgeber entwickelt wurden und wie sich letztere von bisherigem Recht unterscheiden, finden Sie hier systematisch zusammengestellt.

Erfahrene Insolvenzpraktiker, die auch an der Herausbildung und Erprobung der nationalen und internationalen Instrumente zur Abwicklung von Konzerninsolvenz mitgewirkt haben, erläutern

  • bisherige und neue rechtliche Grundlagen und Instrumente, insb. auch der neuen Verfahrenskoordination: Gerichtszuständigkeiten, Informations- und Kooperationspflichten sowie besondere Koordinationsverfahren
  • deutsches Konzerninsolvenzrecht (InsO) in der Praxis – anhand typischer Konzernkonstellationen und Branchen (Mittelstand, Handel, Immobilien, Bankkonzern jeweils mit vielen Praxisfällen)
  • europäisches (EuInsVO) und Internationales Konzerninsolvenzrecht – mit Fokus auf die EU (insbesondere auch auf U.K. vor/nach dem Brexit), auf U.S.A. und Asien, jeweils mit Fallbeispielen.

An Beispielen durchgeführter Konzerninsolvenzverfahren und typischer Sachverhalte auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene wird die anspruchsvolle Rechtsanwendung anschaulich.

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