Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurden die grundlegenden Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen umgesetzt.
Die detaillierten Verfahrensregeln sind erst durch die neu geschaffene Verordnung über die Vergabe von Konzessionen in deutsches Recht überführt worden. Die Statistikpflichten von Konzessionsgebern wurden separat in der Vergabestatistikverordnung geregelt.
Neben und außerhalb des förmlichen Konzessionsvergaberechts bestehen nach wie vor zahlreiche fachgesetzliche Spezialregelungen, die bei der Konzessionsvergabe zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören:
- AGVO/NGA-RR – Breitbandkonzessionen
- BADV – Bodenabfertigungskonzessionen
- CsgG – Carsharing-Konzessionen
- EnWG – Strom- und Gaskonzessionen
- GewO – Gewerbekonzessionen
- GlüStV – Glücksspielkonzessionen
- RDG – Rettungsdienstkonzessionen
- SGB – Sozialrechtliche Konzessionen
- VO (EG) 1370/2007 – ÖPNV-Konzessionen
- VOB/A – Baukonzessionen unterhalb der Schwellenwerte
Die Kommentierungen sind umfassend, praxisgerecht und fundiert. Die Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung werden ausführlich und kritisch dargestellt. Den Kommentierungen zur Konzessionsvergabeverordnung und Vergabestatistikverordnung sind die jeweiligen amtlichen Begründungen beigefügt.
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