Notarielle Verzeichnisse in der Praxis
Nachlassverzeichnis, Verzeichnis des Testamentsvollstreckers, Nießbrauchsverzeichnis und weitere
Das Bundesverfassungsgericht war 2016 sehr deutlich: Der Notar ist in aller Regel beim Notariellen Nachlassvereichnis dazu verpflichtet, Einsicht in die vollständigen Kontoauszüge und sonstigen Bankunterlagen für den Zehnjahreszeitraum zu nehmen oder eine Vollmacht des Auskunftsverpflichteten zur Anfrage bei der Bank einzuholen.
Das Praxishandbuch ist einzigartig auf dem Deutschen Markt. Es widmet sich ausschließlich und vollumfassend der Thematik der notariellen Verzeichnisse und enthält alles, was Sie brauchen:
- Nießbrauchsverzeichnis
- Verzeichnis zur Erstellung des Anfangsvermögens bei Zugewinngemeinschaft
- Nachlassverzeichnis
- Vermögensverzeichnis des Vormunds, des Betreuers und des Pflegers
- Verzeichnis über Nachlassinventar
- Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers
Mit Hilfe dieses Handbuches können Sie die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses so durchführen, dass am Ende doch noch ein lohnendes Geschäft für Sie daraus wird.
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