In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat.
Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel.
Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
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