Des Weiteren ermöglicht es dem Richter oder Rechtspfleger, die ihm vorgelegten Berichte und insbesondere den Schlussbericht eines Insolvenzverwalters in kurzer Zeit effizient zu prüfen.
Inhaltsübersicht
- Inhalt und Umfang des Rechnungs- und Berichtswesens
- Art und Weise, wie der Insolvenzverwalter Bericht zu erstatten hat
- Eingliederung des Schlussberichts in das insolvenzrechtliche Berichtswesen
- Kontrolle und Überprüfung von Schlussbericht und Schlussrechnung
- Muster für Kleinverfahren und Unternehmensinsolvenzen, Gerichtsbeschlüsse, Prüfungserklärungen eines Gläubigerausschusses und des Insolvenzgerichts
- Praxistipps mit zahlreichen Beispielen sowie Checklisten
Autoren
Michael C. Frege ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediator in Frankfurt/M. und in Düsseldorf. Er ist seit über 20 Jahren als Insolvenzverwalter tätig und auf die Verwaltung und Sanierung von Konzernen und grenzüberschreitenden Unternehmensinsolvenzen spezialisiert. Unter anderem ist er mit der Sanierung eines großen Chemieunternehmens (“LII“) sowie der Führung einer internationalen Bankeninsolvenz („LBB AG“) befasst. Er referiert und veröffentlicht regelmäßig zum Insolvenzrecht.
Dipl.-Rpfl. Ernst Riedel war lange Jahre als Rechtspfleger u.a. beim Vollstreckungs- und Insolvenzgericht sowie als Dozent an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen tätig. Zur Zeit ist er Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Starnberg. Er ist Herausgeber, Autor und Mitautor mehrerer Fachbücher zu den Themen Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht, u.a. im Frege/Keller/Riedel, HRP Handbuch zum Insolvenzrecht.
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