Schnellübersicht Sozialversicherung Melderecht
Für Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Berater
Ob Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende, Geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs), Beamte, Gesellschafter, Familienangehörige oder Rentner: Sie finden hier schnell die einschlägige Personen- und Beitragsgruppe und nehmen die entsprechenden Meldungen zur Sozialversicherung vor.
Mit Hilfe der Entscheidungsdiagramme erhalten Sie Antworten auf Praxisfragen wie z. B. zur Beurteilung der Folgen des Unter-/Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
In Übersichten zu den Rechengrößen und Grenzwerten in der Sozialversicherung finden Sie schnell die aktuellen Werte und die der vergangenen Jahre.
Ebenfalls enthalten sind Gesetzestexte mit allen einschlägigen Sozialgesetzbüchern in Auszügen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Übersichtliche Darstellung zu den Personenkreisen in tabellarischer Form
- Hinweise und Querverweise zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen
- Informationen zum Meldeverfahren
Neu
- Berücksichtigung der Vierten Mindestausbildungsvergütungsverordnung mit der Mindestausbildungsvergütung für im Jahre 2025 beginnende Ausbildungen
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2025 durch die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung was u. a. zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung führt
- Neue Meldepflichten durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz für Arbeitgeber, die von einem Tarifvertrag über eine gemeinsame Einrichtung im Sinne von § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes erfasst werden
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für
- 2025, mit der die jahresarbeitsentgeltgrenzen, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgrößen angehoben werden
- Ein neuer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung i.H.v. 2,5 %
- Bundesweit einheitliche Rechengrößen (Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze) auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung und für Wegfall der Rechtskreistrennung für das DEÜV-Meldeverfahren zum 1.1.2025
- Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung durch die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 mit Wirkung vom 1.1.2025 um 0,2 % auf 3,6 %
- Neue Sachbezugswerte ab 1.1.2025 durch die Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
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