Schnellübersicht Sozialversicherung Beitragsrecht
Für Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Berater
Neben den Grundlagen der Beitragsberechnung aus laufendem Arbeitsentgelt werden auch Sonderfälle (z. B. Einmalzahlungen, Gleitzone und Kurzarbeitergeld / Saison-Kurzarbeitergeld) sowie beitragsrechtliche Besonderheiten einzelner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Studierende, Geringfügig Beschäftigte bzw. Mini-Jobs) dargestellt.
Mit den Erläuterungen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und speziell der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Sie praktische Tipps, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse fortgezahltes Arbeitsentgelt erstattet.
Relevante Zahlen und Daten wie z. B. die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sind übersichtlich zusammengestellt.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Überblick zu den grundsätzlichen Faktoren zur Beitragsermittlung
- Beitragsberechnung aus dem relevanten Arbeitsentgelt
- Beitragsabführung an die Sozialversicherungsträger
- Beitragsgruppen und Personengruppen
- Darstellung von Sonderregelungen (z. B. bei Schülern, Auszubildenden und Studierenden, Mini-Jobs, Übergangsbereich, beschäftigten Rentnern)
Neu
- Änderung auf Grund des Wachstumschancengesetz: Verpflichtung der Arbeitgeber vom 1.7.2025 an, Meldungen an die Datenstelle der Rentenversicherung abzugeben, damit diese dem Arbeitgeber die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Ermittlung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung elektronisch mitteilen kann und Einführung eines Anspruchs für Arbeitnehmer, bei denen der Beitragsabschlag verspätet berücksichtigt wurde, auf Verzinsung der zuviel gezahlten Beiträge
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2025 durch die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung was u. a. zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung und des sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereichs führt
- Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung durch die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 mit Wirkung vom 1.1.2025 um 0,2 % auf 3,6 %
- Ein neuer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung i.H.v. 2,5 %
- Neue Jahresarbeitsentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2025 durch die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025
- Neue Sachbezugswerte ab 1.1.2025 durch die Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
- Insolvenzgeldumlagesatz für 2025 wie gesetzlich festgeschrieben auf 0,15 % auf Grund des Fehlens einer Verordnung zur Senkung der Umlage
- Ausdehnung der Anspruchstage für das Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 und ein neuer Anspruch für Begleitpersonen eingeführt durch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz
- Erweiterung der Pflichten von Arbeitgebern im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurden
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