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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mit der Erstbearbeitung des AGG wurde einer der letzten weißen Flecken der Kommentierung im Staudinger geschlossen.

Das 2006 erschienene Nebengesetz zum BGB, das der Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien dient, vereinigt arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Benachteiligungsschutz in einem Gesetz. Gerade weil Letzterer ein Novum ist, wird das AGG fast ausschließlich mit der arbeitsrechtlichen Brille betrachtet. Auf ein übergreifendes systematisches Verständnis der Regelungen legt der Gesetzgeber kaum Wert.

Dabei erlangt auch das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot zunehmend praktische Bedeutung. Die aktuelle und fundierte Kommentierung im Staudinger umfasst sowohl den arbeitsrechtlichen als auch den zivilrechtlichen Teil des AGG. Sie legt besonderen Wert auf die Dogmatik des Gesetzes und dessen Stellung im deutschen Zivilrecht ohne dabei arbeitsrechtliche Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren.

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Herausgeber und Autoren
Begründer:  Dr. Julius von Staudinger

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