Verteidigung im Revisionsverfahren

Das Recht der Revision gehört zu den schwierigsten Materien des Strafprozessrechts. Der Verteidiger muss über vertiefte Kenntnisse der zahlreichen möglichen Verfahrensfehler verfügen, damit er die entsprechenden Rügen korrekt formulieren kann.

Herausgeber/Autoren:
  • Prof. Dr. Reinhold Schlothauer (Rechtsanwalt),
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Weider (Rechtsanwalt),
  • Dr. Sebastian Wollschläger (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Köln)

Das Handbuch Verteidigung im Revisionsverfahren von Schlothauer/Weider/Wollschläger navigiert den Benutzer mittels eines fragegestützten Leitsystems durch Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil. So lässt sich rasch und systematisch erkennen, welche potentiellen Fehlerquellen in Betracht kommen.

In der Neuauflage wurden die über 300 Rügen und Rügevarianten nochmals um mehr als 20 Rügen sowie Rügevarianten erweitert und stellen Folgendes dar:

  • Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers
  • Anforderungen an einen kunstgerechten Revisionsvortrag.

Weitere Erläuterungen unterstützen den Benutzer bei der Anfertigung der Revisionsbegründung und bei der Wahrung aller Form- und Fristerfordernisse – von der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung durch das Revisionsgericht.

Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung

  • zur unterjährigen Änderung des Geschäftsverteilungsplans und zur Gerichtsbesetzung
  • zur Verletzung der Mitteilungspflicht in Bezug auf verständigungsbezogene Erörterungen
  • zum Urkundenbeweis, Unmittelbarkeitsgrundsatz und zu den Beweissurrogaten
  • zur Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des (insbesondere durch einen Verteidiger vertretenen) Angeklagten
  • zum Verständigungsverfahren
  • zu den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Beweisverwertungsverbote und
  • zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation

sowie

  • das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 und
  • das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.2017.

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