Verwaltungsvorschriften Sozial-/Arbeitsrecht

Die Verwaltungsvorschriften für das Sozial- und Arbeitsrecht (VV Sozial/Arbeitsrecht) werden beim Bundessozialgericht und beim Bundesarbeitsgericht dokumentiert.

[verfügbar ab 1986]

Die Auswahl für das Arbeitsrecht weist Verwaltungsregelungen zu Normen des Arbeitsrechts nach, deren Anwendung von Arbeitsgerichten zu überprüfen ist. Dies sind vor allem Verwaltungsregelungen zu Normen des Arbeitsrechts im engeren Sinne (arbeitsrechtliche Gesetze und Rechtsverordnungen sowie Tarifverträge des öffentlichen Dienstes). Regelungsschwerpunkte der Vorschriften sind u.a. die Arbeitszeitregelungen, Schwerbehindertenrichtlinien, Zustimmung zu Tarifverträgen (§ 3 BetrVG), Organisationsänderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit, Normen des BErzGG, MuSchG, EntgeltfortzahlungsG, GleichberechtigungsG, NachweisG. Grundlage der Dokumentation sind die einschlägigen Ministerialblätter und sonstige Verkündungs- und Mitteilungsblätter des Bundes und der Länder, die ab 1986 ausgewertet werden.

Bei den sozialrechtlichen Verwaltungsvorschriften werden im Wesentlichen die relevanten Vorschriften zu den Rechtsbereichen Sozialversicherung, Soziale Entschädigung, Kindergeld, Erziehungsgeld und Arbeitsförderung nachgewiesen. Aufgenommen werden Verwaltungsvorschriften, die im Bundesanzeiger, in Ministerialblättern pp., in sozialrechtlichen Fachzeitschriften und Publikationen der Versicherungsträger oder ihrer Verbände ab 1954 veröffentlicht werden und zusätzlich alle Vorschriften, die dem Bundessozialgericht für die Dokumentation zur Verfügung gestellt werden. Nachgewiesen werden Erlasse, Bescheide, Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben und ähnliche Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Länderministerien, der Aufsichtsbehörden, der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände, der Kassenärztlichen Vereinigungen und sonstigen Institutionen des kassenärztlichen Vertragsrechts sowie der Bundesanstalt / Bundesagentur für Arbeit. Eine Auswahl unter den veröffentlichten Verwaltungsvorschriften findet nicht statt. Jede der Dokumentationsstelle zugängliche sozialrechtliche Verwaltungsregelung wird aufgenommen.

Ihre Vorteile mit juris

Intelligent

Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.

Effizient

Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand.

Vollständig

Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.

Interaktiv

Mit den cleveren Features des juris Portals stellen Sie den Wissenstransfer im Team sicher.

Anwendungsorientiert

Durch die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden können Sie sich auf unsere Erfahrung in der Rechtspraxis verlassen.

Zukunftsfähig

Profitieren Sie dank unseres datenbasierten Ansatzes von Lösungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden.