juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:21.06.2024
Quelle:juris Logo
Fundstelle:jurisPR-ITR 12/2024 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 12/2024 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 12/2024 - OZG 2.0: Ein Update für die digitale Verwaltung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in der vergangenen Woche wurde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) erzielt. Damit ist der Weg frei für das „OZG 2.0“, welches nun voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten wird.

Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen OZG wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um die öffentliche Verwaltung nachhaltig zu modernisieren. Schon damals war klar, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein Dauerprojekt sein wird. Mit dem OZG 2.0 werden nun logische nächste Schritte getan: So soll zum Beispiel die DeutschlandID (als Weiterentwicklung der BundID) künftig die gesamte (digitale) Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger in einem zentralen Postfach bündeln. Ab 2028 wird es einen Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes geben. Auch Datentransfers zwischen öffentlichen Stellen sollen durch eine Erweiterung des Datenschutzcockpits für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden.

In einigen europäischen Staaten wie Estland sind solche Möglichkeiten längst fester Bestandteil der Verwaltung – umso erfreulicher, dass nun auch die deutsche Verwaltung ein weiteres „Update“ erhält.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Susan Hillert mit der Frage nach der internationalen Zuständigkeit der Gerichte im Online-Bereich (LG Kiel, Urt. v. 04.04.2024 - 13 O 40/23) (Anm. 2).

Sodann ist Nicolas Ziegler mit einer Anmerkung zu der Speicherdauer und dem Recht auf Löschung personenbezogener Daten nach der JI-RL vertreten (EuGH, Urt. v. 30.01.2024 - C-118/22) (Anm. 3).

Pauline Fellenberg bespricht ein Urteil des OLG Dresden zu der Frage nach dem Maßstab der Identifizierbarkeit der betroffenen Person bei quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (OLG Dresden, Urt. v. 23.04.2024 - 4 W 213/24) (Anm. 4).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Florian Albrecht zu der Beschwerde eines Lehrers wegen des ihm gegenüber ausgesprochenen Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aufgrund von Veröffentlichungen auf Onlineplattformen (OVG Münster, Beschl. v. 07.02.2024 - 6 B 1209/23) (Anm. 5).

Zuletzt wird sich Piotr Maluszczak mit einem Urteil des LG Stuttgart zu der Frage nach den Voraussetzungen einer Haftung durch Vertragsübernahme eines neuen Betreibers einer Online-Glücksspiel-Plattform befassen (LG Stuttgart, Urt. v. 28.02.2024 - 52 O 160/22) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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