juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:11.08.2023
Quelle:juris Logo
Normen:§ 40 LFGB, EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 16/2023 - Budgetkürzung für Verwaltungsdigitalisierung?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in der vergangenen Woche sah sich das Bundesinnenministerium gezwungen, sich zu Vorwürfen in Bezug auf das für 2024 geplante Budget für die Verwaltungsdigitalisierung zu äußern. Der Haushaltsplan sah nur gut drei Millionen Euro vor – isoliert betrachtet tatsächlich ein lächerlich geringer Betrag für ein so umfassendes und wichtiges Anliegen wie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Was dabei jedoch außer Betracht blieb, sind die nicht verbrauchten Restmittel, die mehr als 300 Millionen Euro ausmachen.

Die Panik ist – jedenfalls aus dieser Perspektive – unangebracht. Interessanter ist da schon die Frage, wie genau es langfristig mit der Finanzierung weitergeht und vor allem, wie lange die Implementierung der Digitalisierungsprozesse noch dauern wird.

Dass die Verwaltungsdigitalisierung nicht schnell genug geht, wird immer wieder kritisiert, und das teils zu Recht. Doch Digitalisierung darf auch kein Selbstzweck sein, sondern muss mit Ziel und Verstand umgesetzt werden. Einen von vornherein schlechten Prozess zu digitalisieren, bringt nur eines hervor: einen zwar digitalen, aber immer noch schlechten Prozess.

In dieser Ausgabe behandelt zunächst Klaus Spitz eine Entscheidung des BAG zum PDF-Erfordernis bei der Einreichung von Dokumenten bei Gericht, wenn eine Papierakte geführt wird (BAG, Urt. v. 29.06.2023 - 3 AZB 3/23) (Anm. 2).

Jan Dirk Roggenkamp befasst sich mit der Frage nach dem „Regelstreitwert“ bei Verfahren, die sich um Social-Media-Posts drehen (KG, Beschl. v. 27.03.2023 - 10 W 30/23) (Anm. 3).

Christoph Halder ist mit einer Anmerkung zum Merkmal der „Unverzüglichkeit“ amtlicher Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB vertreten (VGH München, Beschl. v. 04.11.2022 - 20 CE 22.2069) (Anm. 4).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Matthias Wenn zum Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 3 Nr. 1 DSGVO und den Anforderungen an die Abwägung mit der Meinungsfreiheit (BGH, Urt. v. 23.05.2023 - VI ZR 476/18) (Anm. 5).

Schließlich bespricht Jens Ferner eine Entscheidung des OLG Naumburg zur nachwirkenden mitgliedschaftlichen Treuepflicht eines Mitgesellschafters im Zusammenhang mit agiler Softwareentwicklung (OLG Naumburg, 2. Zivilsenat, Urt. v. 24.03.2022 - 2 U 143/21) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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