juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:30.08.2024
Quelle:juris Logo
Normen:§ 7 UWG 2004, EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 17/2024 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 17/2024 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 17/2024 - Start für ein gemeinsames Forschungsprojekt von Bayern und NRW: KI soll die Justiz entlasten

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

seit dem 31.07.2024 trainieren und erproben Bayern und Nordrhein-Westfalen gemeinsam ein generatives Sprachmodell für die speziellen Bedürfnisse der Justiz. Die Länder kooperieren dabei mit der Technischen Universität München und der Universität zu Köln.

Die Testphase des Projekts, die bis Ende 2026 dauern wird, soll wertvolle Erkenntnisse darüber liefern, wie KI die Gerichte – insbesondere bei Massenverfahren – entlasten könnte. Die Anwendungsfälle werden gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern in Legal Design-Workshops erarbeitet. Das entstehende Generative Sprachmodell der Justiz (GSJ) könnte in Zukunft beispielsweise genutzt werden, um unstreitige Sachverhalte aus einer Akte herauszufiltern oder Schriftsätze aus verschiedenen Akten zu vergleichen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Dr. Daniela Brückner, Staatsekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, betonten bei der Unterzeichnung jeweils die Bedeutung des Projekts, um die Potenziale von KI und Legal Tech in der Justiz zu nutzen und damit einen Beitrag zur Modernisierung der Justiz zu leisten. Gleichzeitig bekräftigten sie, dass KI stets als Hilfsmittel zu verstehen sei – das endgültige Urteil werde also auch in Zukunft von Richterinnen und Richtern gefällt.

In der heutigen Ausgabe des jurisPraxisReports beschäftigt sich zunächst Klaus Spitz mit dem Urteil des LArbG Düsseldorf vom 28.11.2023 (3 Sa 285/23) zu der Frage nach immateriellen Schadensersatzansprüchen bei verspäteten Datenauskünften (Anm. 2).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christoph Halder zu dem Urteil des LG Paderborn, vom 12.03.2024 (2 O 325/23) zu den Anforderungen des Widerspruchs gegen Werbung und den Informationspflichten nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UWG (Anm. 3).

Uta Stenzel ist mit einer Anmerkung zum Urteil des LG Frankenthal (Urt. v. 19.03.2024 - 6 S 12/23) zu der Frage nach der Schadensberechnung beim Filesharing von Filmen vertreten (Anm. 4).

Klaus Lodigkeit widmet sich im Rahmen der Entscheidung des OLG Bamberg vom 27.02.2024 (10 U 22/23 e), den unions- und deliktsrechtlichen Fragen im Zivilverfahren gegen Online-Casinos (Anm. 5).

Schließlich bespricht Piotr Maluszczak ein Urteil des OLG Köln, vom 04.07.2024 (15 U 60/23) zu der Definition des Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO im Zusammenhang mit Datenverarbeitungen in den Vereinigten Staaten (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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