Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
im September 2024 hat die EU-Kommission eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, einen Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck („Code of Practice on general-purpose artificial intelligence“) zu erarbeiten. Am 14.11.2024 wurde nun der erste Entwurf veröffentlicht.
Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, die Anforderungen der KI-VO so zu konkretisieren, dass Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck („GPAI“) ermöglicht wird, diese in der Praxis zu erfüllen. Zu den im ersten Entwurf entwickelten Maßnahmen zählen ein umfassendes Sicherheitsrahmenwerk („Safety and Security Framework“) zur Risikoabschätzung und -minderung, sowie Transparenzpflichten in Bezug auf grundlegende Informationen wie Trainingsdaten und verwendete Rechenressourcen.
Das Interesse der Praxis an einem solchen Kodex scheint bereits jetzt enorm zu sein, so haben sich für die nächste Woche geplante Plenartagung, welche Raum für Feedback bieten soll, bereits rund 1.000 Interessenvertreter angemeldet. Sollte der Verhaltenskodex ein Erfolg werden, so bietet sich für die EU die Chance, auch über die KI-VO hinaus die globale Debatte um sichere und vertrauenswürdige KI zu prägen.
In dieser Ausgabe des PraxisReports bespricht zunächst Tilman Herbrich das Urteil des EuGH vom 04.10.2024 (C-446/21) zu Fragen der Zulässigkeit personalisierter Onlinewerbung (Anm. 2).
Sodann ist Uta Stenzel mit einer Anmerkung zu urheberrechtlichen Nutzungsrechten in Bezug auf Fototapeten vertreten (BGH, Urt. v. 11.09.2024 - I ZR 140/23) (Anm. 3).
Christoph Halder bespricht ein Urteil des OLG Schleswig zur Umgehung der Einschränkungen des § 7 UWG durch Rückrufbitten (Urteil v. 11.12.2023 - 6 U 25/23) (Anm. 4).
Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Florian Albrecht zur Strafbarkeit des Vergleichs eines Polizisten mit einem SS-Offizier mittels einer Fotomontage (OLG Hamm, Urt. v. 27.06.2023 - 4 ORs 46/23) (Anm. 5).
Zuletzt befasst sich Stefan Ernst mit der Frage, ob durch Drohnen angefertigte Luftaufnahmen der Panoramafreiheit unterfallen (BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 67/23) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann