Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
vergangene Woche hat der Bundestag die – überfällige – Novellierung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen, die die Grundlage für die weitere Verwaltungsdigitalisierung legen soll. Ganze 14 Monate nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist soll nun mit dem OZG 2.0 die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter verbessert, zentrale Basisdienste bereitgestellt und eine moderne digitale Verfahrensabwicklung angestrebt werden.
Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Novellierung die Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services fördert. Wenn er auch einige Maßnahmen begrüßt, moniert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) dennoch einen Mangel an strategischer Klarheit und professioneller Steuerung. Eine Tür zur Verwaltungsdigitalisierung werde halbherzig geöffnet, der NKR fordert mutigere Schritte, eine klare Plattformstrategie, eine umsetzungsstarke Digitalisierungsagentur und einen „App-Store“ für die Verwaltung.
Während das OZG 2.0 eine Evaluierung nach drei Jahren vorsieht, regt der NKR an, diese früher anzusetzen, um Erkenntnisse für eine zukünftige Justierung zu gewinnen. Der Weg zur umfassenden Verwaltungsdigitalisierung erfordere mehr als nur ein Gesetz – er erfordere einen entschlossenen Blick in die digitale Zukunft.
In dieser Ausgabe bespricht zunächst Thomas Lapp ein Urteil des EuGH zur Reichweite des Rechts auf Datenkopie aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO (EuGH, Urt. v. 04.05.2023 - C-487/21) (Anm. 2).
Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Priska Katharina Büttel zum Anspruch auf Rückzahlung verlorener Wetteinsätze (OLG Köln, Urt. v. 17.11.2023 - 19 U 123/22) (Anm. 3).
Florian Albrecht befasst sich mit dem Anspruch auf Akteneinsicht in ungeschwärzte polizeiliche Unterlagen nach einer durch einen Hinweisgeber veranlassten Gefährderansprache (OVG Magdeburg, Beschl. v. 31.07.2023 - 3 L 46/23) (Anm. 4).
Christoph Halder stellt ein Urteil des BFH zur Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker vor (BFH, Urt. v. 22.02.2023 - X R 8/21) (Anm. 5).
Schließlich ist Jan Seebass mit einer Anmerkung zum Anbieten von Online-Glücksspiel ohne innerstaatliche Erlaubnis vertreten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.12.2023 - 19 U 48/23) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann