juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:26.04.2024
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 8/2024 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 8/2024 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 8/2024 - 18. For..Net Symposium 2024: Wahrheit - Macht - Rechtsstaat: Generative KI im Spiegel von Recht, Technik und Gesellschaft

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 18. und 19.04.2024 fand das 18. Internationale For..Net Symposium unter dem Motto „Wahrheit – Macht – Rechtsstaat: Generative KI im Spiegel von Recht, Technik und Gesellschaft“ statt.

Die Keynote des Bayerischen Staatsministers der Justiz und Schirmherrn des Symposiums Georg Eisenreich (MdL) stand dabei ganz im Zeichen der gesellschaftlichen Veränderungen durch generative KI – von den Auswirkungen auf das Bildungssystem und die Arbeitswelt bis hin zur Verbreitung diskriminierender Inhalte und Deep Fakes. Er betonte, wie wichtig es sei, sich mit generativer KI auseinanderzusetzen, um ihre Chancen besser zu nutzen, aber auch um den richtigen Regulierungsbedarf zu erkennen.

Dieses Potential von generativer KI für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel zog sich wie ein roter Faden durch die interdisziplinären Vorträge der Referentinnen und Referenten sowie der lebhaften Diskussionen, die auf sie folgten. Eines wurde dabei besonders deutlich: Generative KI wird uns in Zukunft alle betreffen – umso wichtiger ist es, sich schon heute mit ihr auseinanderzusetzen, um ihre Chancen zu nutzen und ihre Risiken zu begrenzen.

Wie ein solches gesellschaftliches Engagement in der Praxis aussehen kann, haben unter anderem die Preisträgerinnen der beiden im Rahmen des Symposiums verliehenen Awards eindrucksvoll gezeigt: Inga Bergen, Preisträgerin des diesjährigen For..Net Awards, hat sich empathisch und innovativ der digitalen Transformation des Gesundheitswesens verschrieben und widmet sich dieser Aufgabe als Podcast-Host, Investorin und Beraterin, um nur einige Facetten zu nennen. Während sich Julia Kloiber – die mit einem sehr persönlichen Bericht über ihre Arbeit den Pitch-Wettbewerb um den For..Net Media Award 2024 für sich entscheiden konnte – unermüdlich für die Sichtbarkeit und den Schutz der oft übersehenen Content Moderatoren einsetzt, die unter zumeist prekären Bedingungen verbotene Inhalte aus Social-Media-Plattformen herausfiltern und diese dadurch erst ermöglichen.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Wartezeitkündigung eines nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten (BAG, Urt. v. 30.03.2023 - 2 AZR 309/22) (Anm. 2).

Sodann sind Christoph Halder und Benedikt Metzl mit einer Anmerkung zu der Möglichkeit der Beiziehung von Ermittlungsakten im Zivilprozess vertreten (BGH, Urt. v. 16.03.2023 - III ZR 104/21) (Anm. 3).

Kevin Lach bespricht ein Urteil des OLG Köln zu der Frage, ob das FernUSG auf Online-Coaching-Verträge Anwendung finden kann (OLG Köln, Urt. v. 06.12.2023 - I-2 U 24/23) (Anm. 4).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Fabian Scharpf zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Befürchtung missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten durch Dritte (EuGH, Urt. v. 14.12.2023 - C-340/21) (Anm. 5).

Zuletzt wird sich Piotr Maluszczak mit einem Urteil des AG Lörrach zu Fragen des Umfangs des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO sowie der Qualifizierung vorgerichtlicher Anwaltskosten als Schaden i.S.d. Art. 82 DSGVO auseinandersetzen (AG Lörrach, Urteil v. 05.02.2024 - 3 C 661/23) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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