• 30.07.2024
  • juris PraxisReport Arbeitsrecht

Digitalisierung der Nachweispflichten im künftigen Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien der Ampelkoalition zur Vorlage eines Bürokratieentlastungsgesetzes verpflichtet. In der Kabinettsklausur in Meseberg vom 29./30.08.2023 ist mit dem Beschluss des „Meseberger Entbürokratisierungspakets“ der Start zur Gesetzgebung eingeläutet worden. Im Gesetzesentwurf sind zahlreiche Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) vorgesehen. Diese sollen es Unternehmen erlauben, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. Gleichzeitig will die Änderung des Nachweisgesetzes das berechtigte Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahren, ihre Arbeitsbedingungen im Streitfall einfach nachweisen zu können. Durch diesen Dualismus wird die Komplexität des Regelungswerks unvermeidbar erhöht.
juris PraxisReport Arbeitsrecht

Quelle:
juris PraxisReport Arbeitsrecht

Fundstelle:
jurisPR-ArbR 27/2024 Anm. 1

Autoren:
Franz Josef Düwell