• 09.10.2024
  • juris PraxisReport Arbeitsrecht

Zugang eines Kündigungsschreibens - Anscheinsbeweis bei Einwurfeinschreiben - gewöhnliche Postzustellzeiten in Berlin

Werden Rechtsfolgen durch empfangsbedürftige Willenserklärungen ausgelöst, müssen diese bei Erklärungen unter Abwesenden zugehen (§ 130 Abs. 1 BGB). Wird ein Schriftstück per Post an einem bestimmten Tag zugestellt, aber nicht zur Kenntnis genommen, geht dieses nur dann an diesem Tag zu, wenn noch mit dessen Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Dies hängt maßgeblich vom konkreten Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten sowie den örtlichen Verhältnissen ab.
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Quelle:
juris PraxisReport Arbeitsrecht

Fundstelle:
jurisPR-ArbR 39/2024 Anm. 2

Autoren:
Burkhard Boemke