- 29.01.2025
- juris PraxisReport Arbeitsrecht
Entschädigung aufgrund Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung
Ist nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 22 AGG zu vermuten, dass ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen wegen dessen Behinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt hat, so kann der Arbeitgeber die Vermutung widerlegen. Genügt zur Widerlegung der Vermutungswirkung, dass sich der Arbeitgeber auf Erkenntnisse aus einem vorangegangenen Bewerbungsverfahren beruft, in dem der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwerbehinderung zu dem Ergebnis kam, dass dem Bewerber bezogen auf eine nahezu identische Stelle die Eignung fehlte?
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