• 11.10.2024
  • Anwalt und Kanzlei (AK)

Anwaltsvergütung: Konkrete Mandatsvermittlung: Rechtsanwälte müssen keine „Lizenzgebühren“ bezahlen

Vermittelt ein Unternehmen Mandate an einen Rechtsanwalt, kann es dafür kein Geld von ihm verlangen. Denn eine solche „Vermittlungsgebühr“ verstößt, in welches Gewand sie auch gekleidet ist, gegen § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO und ist daher nichtig. Damit hat der BGH eine Zahlungsklage des Betreibers der Internetseite geblitzt.de gegen eine Leipziger Kanzlei auf Zahlung von „Lizenzgebühren“ i. H. v. rund 235.000 EUR endgültig abgewiesen und deutliche Worte zu dem Geschäftsmodell gefunden. AK erläutert die Grundsätze.

Anwalt und Kanzlei (AK)

Quelle:
Anwalt und Kanzlei (AK)

Fundstelle:
AK 2024, 168-169

Autoren:
Martin Huff