• 24.03.2025
  • Anwalt und Kanzlei (AK)

Gesetzgebung: JStG 2024 hat den Vorsteuerabzug reformiert

Anwälte führen typischerweise der Umsatzsteuer unterliegende Umsätze aus und sind deshalb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen berechtigt. Dies hat sich durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 für die Zukunft geändert (Abruf-Nr. 245271): Ab dem 1.1.28 ist entscheidend, ob der Unternehmer, der an die Kanzlei leistet, für seine eigene Umsatzbesteuerung die Soll- oder die Ist- Besteuerung verwendet.

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Anwalt und Kanzlei (AK)
Quelle: Fundstelle:
  • AK 2025, 45-47
Autoren:
  • Marvin Gummels