- 04.10.2024
- Erbrecht effektiv (EE)
Grundbuchberichtigung: Verlangen nach Erbschein trotz öffentlichen Testaments
Das Kammergericht hat im Rahmen einer Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts über die Frage entschieden, ob bei der Erbeinsetzung namentlich nicht bezeichneter Kinder (als Nacherben) in einem öffentlichen Testament die Vorlage eines Erbscheins zur Berichtigung des Grundbuchs erforderlich ist (§ 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO). Das KG kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundbuchamt für den Nachweis der geltend gemachten Erbfolge einen Erbschein nach dem Erblasser (oder alternativ ein Europäisches Nachlasszeugnis) verlangen kann. Die Erbfolge sei durch das notarielle Testament nicht hinreichend nachgewiesen. Denn dem Testament könne nicht entnommen werden, wer die Kinder der Vorerbin seien.