- 07.07.2026
- Erbrecht effektiv (EE)
Kapitalerträge: BFH ändert Rechtsprechung zur unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung
Nach der bisherigen langjährigen Rechtsprechung des BFH (so z. B. BFH 14.7.20, VIII R 3/17, BStBl. II 2020, 813) wurde bei einem Grundstücksverkauf gegen zinslose Ratenzahlung die zivilrechtliche Kaufpreisvereinbarung und Tilgungsbestimmung, nur auf den Kaufpreis zahlen zu wollen, der Besteuerung beim Verkäufer und Käufer nicht zugrunde gelegt. Vielmehr war der nominale Kaufpreis aufgrund der langjährigen zinslosen Stundung abzuzinsen und in einen Tilgungsanteil (den Barwert) und einen Zinsanteil aufzuteilen. Der BFH hat nun seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
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