• 28.02.2024
  • Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)

Rechtliche Betreuung bei Strafgefangenen – eine rechtliche und praktische Einordnung

Das Betreuungsrecht differenziert nicht danach, ob sich der jeweilige Betroffene in Freiheit oder in einer geschlossenen Einrichtung, wie etwa einer Justizvollzugsanstalt, befindet. Gesonderte Vorschriften über die Anforderungen an die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Strafgefangene fehlen demnach. Gleichwohl unterscheidet sich die rechtliche Situation von Strafgefangenen im Hinblick auf die Einrichtung einer Betreuung im Vergleich zu Menschen in Freiheit in einigen Punkten erheblich.

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)

Quelle:
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)

Fundstelle:
FamRZ 2024, 245-250

Autoren:
Sebastian Gößling