- 24.01.2025
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Die neue beschränkte Namensmündigkeit
Eltern treffen vielfältige Entscheidungen über den Namen des Kindes, die bisher kaum revidiert werden konnten. Der Gesetzgeber hat in der jüngsten Namensrechtsreform zwar zutreffend erkannt, dass die namensrechtliche Autonomie des volljährigen Namensträgers einen größeren Raum einnehmen muss als im bisherigen Recht, beschränkt die neue Namensmündigkeit aber zu weitgehend. Triggerwarnung: Die im folgenden Beitrag betrachteten Vorschriften sind von schwindelerregender Komplexität.