• 23.08.2024
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Ohne Vollmacht für PKH-Überprüfung keine Anwaltsbeiordnung – zugleich Urteilsbesprechung zu BAG, Beschl. v. 18.4.2024 – 4 AZB 22/23

Die anwaltliche Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) begründet die Pflicht, nach Abschluss des Gerichtsverfahrens den Mandanten in den Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren zu vertreten. Das BAG hat entschieden, dass Anwälte sich dieser Pflicht nicht mithilfe einer Beschränkung auf das Prozesskostenhilfeantragsverfahren entziehen können, da mit der Beiordnung eines Anwaltes die Bereitschaft, die Parteien im PKH-Nachprüfungsverfahren zu vertreten, zwingend einhergeht.

Dies löst prozessrechtliche Folgen aus, vor allem im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Bewilligung von Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe (u.a. die anwaltlichen Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten).

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Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2024, 741-744
Autoren:
  • Wolfram Viefhues