- 21.03.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Nach den Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Zeitraum von Dezember 2018 bis Dezember 2023 insgesamt um 1,6 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg ist zu 89 % auf Ausländerinnen und Ausländer (+ 1,45 Mio.) zurückzuführen, wobei 2/3 dieses Anstiegs wiederum auf Drittstaatsangehörige und damit nicht auf EU-Staatsangehörige zurückgeht. Gleichzeitig lag die Zahl der offenen Stellen Ende 2022 bei rund 1,98 Millionen, der höchste je gemessene Wert. Aus dieser Situation leitet der Gesetzgeber – nicht zuletzt unter Hinweis auf den anhaltenden demographischen Wandel – große Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und -ausbildung ab.
Hier soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung einen wichtigen Beitrag leisten, indem der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Einwanderung zu Berufszwecken erweitert und damit die RL (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.10.2021 (sog. Hochqualifizierten-Richtlinie) umgesetzt hat. Das am 18.8.2023 verkündete Gesetz (BGBl I 2023 Nr. 217) sieht mehrere Stufen vor. Da die erste Stufe nunmehr seit gut einem Jahr in Kraft ist, bietet dies eine gute Gelegenheit, die einzelnen Regelungskomplexe überblicksartig darzustellen und erste Entwicklungen in der Praxis nachzuzeichnen.
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