• 27.07.2026
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Das neue Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Die Reform des nationalen Produkthaftungsrechts ist im vollen Gange: Mit Blick auf den Erlass der EU-Produkthaftungsrichtlinie Ende 2024 muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 9.12.2026 für die nationale Transformation des neuen europäischen Produkthaftungsrechts sorgen. Da das neue europäische Produkthaftungsrecht fast 40 Jahre auf sich warten ließ, gibt es eine ganze Reihe von praktisch relevanten Neuerungen, mit denen insb. auf neue Technologien und neue (digitale) Geschäftsmodelle reagiert wird. Zugleich bringt das neue europäische Produkthaftungsrecht Haftungsverschärfungen für die Industrie mit sich. Wie der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung plant und welche Vorkehrungen die Wirtschaft treffen kann, um sich für den neuen Rahmen zu wappnen, verdient daher besondere produktrechtliche Aufmerksamkeit.

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Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZAP 2026, 495-504
Autoren:
  • Carsten Schucht