• 09.07.2024
  • ZURe – Zeitschrift für Unternehmensjuristen, Rechtsabteilungen und deren Berater

Tipps zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

In Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie zum Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten. Spätestens seit dem 17.12.2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Wie dies in der Praxis am besten umgesetzt wird, zeigt dieser Beitrag.

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Quelle: Fundstelle:
  • ZURe 2024, 28-30
Autoren:
  • Christian Badura