Konkurrenzen im öffentlichen Dienst

Stellen im öffentlichen Dienst sind aufgrund der Haushaltslage der öffentlichen Hand nicht mehr in der Anzahl verfügbar wie in früheren Zeiten. Neue oder wieder zu besetzende Stellen sind daher bei den Bewerbern häufig umkämpft – das letzte Mittel für unterlegene Bewerber, die begehrte Stelle doch noch zu bekommen, ist es daher, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Unter welchen Voraussetzungen Rechtsschutz erfolgreich geltend gemacht werden kann, zeigt die Neuauflage des vorliegenden Handbuches auf.

Es bietet dem Praktiker für seine tägliche Arbeit ein umfassendes und fundiertes Werk zu den Konkurrenzen rund um das Beamtenverhältnis, Richteramt sowie das Soldatenrecht.

Seit dem Erscheinen der 1. Auflage hat eine Fülle an einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte das Rechtsgebiet der Konkurrenzen im öffentlichen Dienst stark fortentwickelt. Auch hat sich der vorläufige Rechtsschutz in einer diffizilen, kaum gänzlich zu beherrschenden Weise als eine dem Hauptsacheverfahren – mindestens – gleichrangige Verfahrensart etabliert. Die Neuauflage zeigt, wie die inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu den Konkurrenzen im öffentlichen Dienst in der Praxis am besten umzusetzen ist.

Die Erläuterungen zum Konkurrentenrechtsschutz bilden den Schwerpunkt des Werks. Darüber hinaus werden folgende Themen erörtert:

  • Stellenausschreibung und Anforderungsprofil
  • Auswahlmittel und Auswahlverfahren (dienstliche Beurteilungen, Auswahlgespräche und Assessment Center)
  • Auswahlentscheidungen und deren „rechtsverbindliche Umsetzung“
  • Wahlakte
  • Begründung und Dokumentation von Auswahlakten
  • Mitteilung der Auswahlentscheidung und Wartefrist
  • Beteiligungen
  • Schadensersatz wegen unterbliebener oder verspäteter Einstellung oder Beförderung, Amtshaftungsklage

Auf Fehlerquellen bei den einzelnen Stationen rund um die Besetzung einer Stelle wird eingehend hingewiesen. Auszüge aus Gerichtsentscheidungen, Muster und Checklisten erleichtern die Rechtsanwendung in der Praxis.

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